1. ART UND ZWECK DER VERANSTALTUNG
Die Polizeisternfahrt ist eine motortouristische Veranstaltung auf sportlicher Grundlage. Sie bezweckt, die Polizeimotorsportler aller Nationen auf internationaler Basis zusammenzuführen, ihnen Gelegenheit zum Gedankenaustausch zu geben und die Freundschaft und das gegenseitige Verständnis über Ländergrenzen hinweg zu fördern.

2. VERANSTALTER UND VERANSTALTUNG
Gemäß dem Beschluss des IPMC-Präsidiums auf dem Delegiertenkongress am 8. Juli 2015 wird die 71. Internationale Polizeisternfahrt in der Zeit vom 26. Juni – 01. Juli 2018 im Feriengebiet Latsch-Martelltal, Vinschgau-Südtirol-Italien durchgeführt.

Veranstalter:
Tourismusverein Latsch-Martell
Hauptstraße 38/A
39021 Latsch
Vinschgau – Südtirol – Italien

Tel. +39 0473 623 109
Fax. +39 0473 622 042

Allgemeine
Infos: info@latsch.it
Nennung:
registration@ipmc.org

Homepage:
www.psf2018.com

Bankverbindung:
Raiffeisenkasse Latsch Genossenschaft
IBAN: IT 16 S 08110 58450 000300009245
SWIFT-BIC: RZSBIT21015

3. TEILNEHMER
Teilnahmeberechtigt sind alle Angehörigen der Polizei, der Gendarmerie, des Zolls, des Grenzschutzes eines Landes, der Justizwache, der Militärpolizei sowie die Mitglieder der Sportvereine dieser Organisationen. Die Aufzählung schließt aber andere Körperschaften nicht aus, sofern diese unter anderer Bezeichnung im Rahmen ihrer Diensterfüllung die gleichen Aufgaben leisten. Als Teilnehmer gelten alle genannten Fahrer, Beifahrer und Begleitpersonen.

4. AUSWEISE UND FAHRZEUGE
Jede Fahrerin/jeder Fahrer muss im Besitz der erforderlichen Fahrzeugpapiere, eines in Italien gültigen Führerscheines und der vorgeschriebenen internationalen Versicherung sein. Zugelassen sind alle ein- und mehrspurigen Motorfahrzeuge, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind.

5. KENNZEICHNUNG DER FAHRZEUGE
Jedes Fahrzeug sollte während der gesamten Dauer der Veranstaltung mit der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummer versehen sein. Bei Motorrädern sollte die Startnummer sichtbar angebracht sein. An PKW und Bussen sollte je eine Startnummer an der Front- und eine an der Heckseite des Fahrzeugs so angebracht sein, dass keine Sichtbehinderung erfolgt.

6. NENNUNG UND NENNGELD
Jede/r Sternfahrtteilnehmer/in (Fahrer, Beifahrer und Begleitperson) muss jeweils eine Nennung abgeben. Zu diesem Zweck ist das von der Organisation angefertigte Nennformular gut leserlich, richtig und vollständig ausgefüllt bis zum 15. März 2018 per E-Mail an registration@ipmc.org zu senden. Das Nennformular kann über die Internetseiten www.psf2018.com und www.ipmc.org heruntergeladen werden. Nennungen der Mitglieder von Clubs / Vereinen / Dienststellen sind nur listenmäßig abzugeben.

Das Nenngeld beträgt für:
» jeden Fahrer/Beifahrer Euro 85,00
» jede Begleitperson Euro 75,00
» jede Mannschaft Euro 50,00

Im Nenngeld enthalten sind:
» eine Erinnerungsplakette (nur für Fahrer und Beifahrer, nicht aber für Begleitpersonen)
» ein Gutschein für den Imbiss und das Getränk bei der Ankunft
» eine Eintrittskarte für den Eröffnungsabend einschl. Abendessen (ein Essen mit Getränk)
» eine Eintrittskarte für den Abschlussabend einschl. Abendessen (ein Essen mit Getränk)
» Gastgeschenk
» Informationen zu den motorsportlichen Wettbewerben
» Programmheft

Gebühren für Personen, die nicht als Fahrer, Beifahrer oder Begleitperson eingetragen sind:
» für den Imbiss und das Getränk bei der Ankunft Euro 10,00
» für den Eintritt zum Eröffnungsabend Euro 30,00
» für den Eintritt zum Abschlussabend Euro 30,00
» Erinnerungsplakette Euro 15,00

Gebühren für Ausflüge und Sonstiges
» Motorrad-Ausfahrt Euro 30,00
Inkl. ein Essen mit Getränk; Mautgebühr von Euro 12,00 (Stand 01.05.2017) pro Motorrad nicht im Tourpreis enthalten;
» Der Vinschger Apfel – Besichtigung der Obstgenossenschaft Euro 5,00
» Die mittelalterliche Stadt Glurns & PUNI Destillerie Euro 45,00
Inkl. Transport, Stadtführung, ein Essen mit Getränk, Führung und Verkostung in der PUNI Destillerie;
» Die Gärten von Schloss Trauttmansdorff und die Kurstadt Meran Euro 40,00
Inkl. Transport, Eintritt und Führung in den Gärten von Schloss Trauttmansdorff;
» Erlebnis Plimaschlucht – Wandern im Nationalpark Stilfserjoch Euro 35,00
Inkl. Transport, geführte Wanderung, ein Essen mit Getränk;
» Traditionelles Volksfest auf dem Kirchplatz von Latsch Freier Eintritt

Kinder unter 10 Jahren sind vom Nenngeld freigestellt (Ausnahme Ausflüge und Sonstiges).

Gebühren für die motorsportlichen Prüfungen:
» für jeden gemeldeten Teilnehmer für PKW Euro 20,00
» für jeden gemeldeten Teilnehmer für MOTORRÄDER Euro 20,00

Diese Beträge sind spätestens bis zum 15. März 2018 auf das unter Punkt 2 der Ausschreibung angegebene Konto zu überweisen. Barzahlungen werden keine entgegengenommen. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Einzahlers. Die genannten Preise, mit Ausnahme der Anmeldung für die Mannschaft, beziehen sich auf jeweils eine Person. Im Falle eines Rücktritts werden das Nenngeld und die Gebühren nicht zurückgezahlt.

7. START UND ZIEL
Als Nennbestätigung erhält jede/r Sternfahrtteilnehmer/in eine Startkarte, auf der der Startort durch einen Stempel von einer behördlichen Stelle oder vom zuständigen Sportclub zu bestätigen ist. Die Zielkontrolle befindet sich bei der Festhalle Latsch (39021 Latsch, Marktstraße 50). Die Anfahrtswege sind durch IPMC-Pfeile gekennzeichnet.

Öffnungszeiten des Ziels:
Dienstag, 26. Juni 2018 von 9 bis 16 Uhr. Verlängerte Zieleinfahrt von 16 bis 17 Uhr.

8. WERTUNGEN
Die Teilnehmer, die nach 16:00 Uhr im Ziel eintreffen, erhalten pro Minute Verspätung zwei Strafpunkte. Die Teilnehmer, die nach 17:00 Uhr das Ziel erreichen, scheiden aus der Wertung aus.

A) Einzel-Entfernungswertung
Alle Teilnehmer, die in der vorgeschriebenen Zeit das Ziel erreicht haben, nehmen an der Einzelentfernungswertung teil, die sich wie folgt errechnet: 1 km = 1 Punkt. Die kürzeste Strecke vom Startort = Club Ort (bei Einzelfahrer = Wohnort) bis zum Zielort. Als Grundlage für die Bewertung dient der Routenplaner „maps.google.com“ im Internet. Ist der Startort darin nicht verzeichnet, so muss vom Teilnehmer der nächste verfügbare Ort als angenommener Startort in die Startkarte eingetragen werden. Wenn bei der Auswertung eines gleichen Startortes (Startkarte) mehr als drei gleiche Platzierungen unter den Preisträgern errechnet werden, entscheidet das Los.

Weitere Punkte für die Einzelwertung
» Fahrer und Beifahrer mit PKW je 5 Punkte
» Begleitperson im PKW je 2 Punkte
» Fahrer und Beifahrer mit Motorrad je 6 Punkte
» Begleitperson auf dem Motorrad je 3 Punkte
» Busfahrer je 5 Punkte
» Teilnehmer im Autobus je 1 Punkt
» Uniform oder Clubjacke oder Motorradfahrer/-innen je 5 Punkte zusätzlich
und Beifahrer/-innen mit Motorradbekleidung

Strafpunkte:
Jede durch einen Teilnehmer begangene und von der örtlichen Polizei festgestellte Übertretung wird dem Veranstalter gemeldet. Pro Übertretung und Fahrzeug werden sowohl in der Einzel- als auch in der Mannschaftswertung 20 % der erreichten Gesamtpunkteanzahl in Abzug gebracht. Alle Verstöße werden dem IPMC-Präsidium zur weiteren Veranlassung mitgeteilt. Diese Wertung ist für alle Teilnehmer verbindlich.

B) Mannschafts-Entfernungswertung
Die Grundlage dieser Wertung bilden die Anzahl und die Punkte der tatsächlich eingetroffenen Sternfahrtteilnehmer/-innen je Mannschaft. Die Startkarten müssen hierzu einzeln und persönlich abgegeben werden. Die in der Einzelwertung erreichten Punkte werden in die Mannschaftswertung übernommen. Jede Dienststelle oder Club kann maximal zwei Mannschaften nennen. In diesem Fall muss die eine Mannschaft in der Kategorie PKW / BUSSE und die andere in der Kategorie MOTORRAD gewertet werden. Für jede Mannschaft ist gesondert das Mannschaftsnenngeld zu entrichten.

Kategorie PKW / BUSSE:
» Kategorie A 3 bis 5 Teilnehmer
» Kategorie B 6 bis 10 Teilnehmer
» Kategorie C 11 bis 20 Teilnehmer
» Kategorie D 21 bis 35 Teilnehmer
» Kategorie E mehr als 35 Teilnehmer

Kategorie MOTORRAD:
» Kategorie F 3 bis 5 Teilnehmer
» Kategorie G 6 bis 10 Teilnehmer
» Kategorie H mehr als 10 Teilnehmer

C) Motorsportliche Sonderprüfung: 3. Lauf zur 8. IMPC-Europameisterschaft
Bei dieser Sonderprüfung handelt es sich um einen Slalom mit sportlichem Charakter für AUTOMOBILE und um ein Geschicklichkeitsturnier für MOTORRÄDER. Die hierbei erreichten Punkte werden nicht in die Sternfahrtwertung übernommen. Die Wettbewerbe werden auf gestellten Fahrzeugen durchgeführt. Die Streckenpläne werden gemeinsam mit den Startkarten den angemeldeten Teilnehmern vorab zur Verfügung gestellt. Nachmeldungen und Ummeldungen sind gemäß Beschluss des IPMC-Präsidiums nicht möglich.

Der Veranstalter lässt beim Motorrad-Wettbewerb nur Starter zu, die entsprechende Schutzkleidung tragen. Startberechtigt bei den Wettbewerben sind alle Teilnehmer an der 71. Internationalen Polizeisternfahrt, wenn sie einen für die jeweilige Disziplin gültigen Führerschein besitzen. Ausgenommen von der Teilnahme sind die Mitglieder des Ausrichter-Clubs.

Die Teilnehmer an der IMPC-Europameisterschaft müssen auf dem Nennformular (Punkt 6) in der jeweiligen Disziplin genannt werden. Wichtig ist, dass bei diesen Personen die persönliche IPMC-Nummer ausgefüllt wird. Haben Teilnehmer noch keine solche Nummer, bleibt das entsprechende Feld leer. Es gelten die Richtlinien zur IPMC-Europameisterschaft.

9. SIEGEREHRUNG
Die Siegerehrungen werden an folgenden Tagen durchgeführt:

a) Sternfahrt: Dienstag, 26. Juni 2018, ab 19 Uhr im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung;
b) 8. IPMC-Europameisterschaft, 3. Lauf: Samstag, 30. Juni 2018, ab 19 Uhr im Rahmen der Abschlussveranstaltung;

10. DELEGIERTE
Jede teilnehmende Dienststelle, jeder teilnehmende Club oder Verein (sofern Mitglieder der IPMC) kreuzt die Delegierten in der entsprechenden Spalte des Nennformulars an. Der Schlüssel ist wie folgt:

» 5 bis 15 gemeldete Teilnehmer: 1 Delegierter
» 16 bis 30 gemeldete Teilnehmer: 2 Delegierte
» mehr als 30 Teilnehmer: 3 Delegierte

Jede Nation muss durch mindestens einen Delegierten vertreten sein. Zum Delegiertenkongress werden nur Delegierte gemäß Art. 12 der IPMC-Statuten zugelassen, welche dem Generalsekretär der IPMC spätestens sieben Wochen vor dem Delegiertenkongress gemeldet wurden.

11. FAHRDISZIPLIN
Vorbildliche Beachtung aller Verkehrsvorschriften und die Hilfeleistung in Notfällen sind für jeden Polizeisternfahrer erste und selbstverständliche Pflicht.

12. HAFTUNG
Alle Teilnehmer an der 71. Internationalen Polizeisternfahrt fahren in jeder Hinsicht auf eigenes Risiko. Der Veranstalter lehnt für sich und alle mit der Organisation dieser Fahrt beauftragten Personen jede Haftung für Personen- und Sachschäden aller Art vor, während und nach der Sternfahrt ab.

13. SCHIEDSGERICHT
Die Namen der Schiedsgerichts-Mitglieder werden am Ziel ausgehängt.

14. BEKLEIDUNG
Die Teilnehmer werden gebeten, ihre Uniform (ohne Waffen) bei Zieleinfahrt und bei allen offiziellen Veranstaltung zu tragen.

15. CAMPING
Die Teilnehmer nehmen selbst eine Reservierung vor. Informationen über verfügbare Campingplätze in der Region sind auf dieser Internetseite verfügbar: www.psf2018.com

16. HOTELS
Die Teilnehmer nehmen selbst eine Reservierung vor. Informationen über verfügbare Hotels und weitere Übernachtungsmöglichkeiten sind auf der nachfolgenden Internetseite verfügbar: www.psf2018.com

17. VERPFLEGUNG
Grundsätzlich kümmern sich die Teilnehmer selbst um ihre Verpflegung (Ausnahmen sind unter Punkt 6 erwähnt).

18. AUSFLÜGE
Zentraler Abfahrts- und Ankunftsort der geplanten Ausflüge und der Motorrad-Ausfahrt ist bei der Festhalle Latsch (39021 Latsch, Marktstraße 50).

19. TISCHRESERVIERUNG
Reservierungen werden unter Berücksichtigung der einzelnen Dienststellen, Clubs und Vereine in der Reihenfolge der Anmeldungen erfolgen.

20. VORBEHALTE
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausschreibung zu ändern oder Durchführungsbestimmungen zu erlassen, die dann als Teil der Ausschreibung gelten. Die Teilnehmer unterwerfen sich mit der Abgabe der Nennung allen Bestimmungen, die zu dieser Ausschreibung gehören.